Gesetzliche Grundlagen

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Heilpraktiker für Psychotherapie und dem Klienten begründet sich auf dem Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hier finden die §§ 611 ff Anwendung.

 

Desweiteren gilt das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung

(Heilpraktikergesetz) vom 17. Februar 1939 (RGBL. Seite 251), geändert durch Art. 53 des EGStGB vom 02.03.1974 (BGB1. Seite 469)

Webseite: Heilpraktikergesetz

 

 

Datenschutz

Heilpraktiker für Psychotherapie unterliegen der Schweigepflicht, d. h. es dürfen keine Informationen über Klienten an unbefugte Dritte weitergegeben werden.

 

Sollte es sinnvoll sein z. B. mit dem Hausarzt über die Behandlung zu sprechen oder Daten zwecks Kostenerstattung an die Krankenkassen gegeben werden müssen, wird dies immer in vorheriger Absprache mit Ihnen geschehen.

Sie können mich dann ganz oder teilweise (schriftlich) von der Schweigepflicht entbinden.